Das niederländische Parlament hat eine wegweisende Reform der Vermögensbesteuerung beschlossen, die ab 2028 in Kraft treten soll. Künftig sollen nicht mehr pauschale Renditen, sondern tatsächliche Wertsteigerungen, einschließlich nicht realisierter Gewinne, besteuert werden. Diese Änderung betrifft private Anlagevermögen und zielt darauf ab, die frühere „Box 3“-Besteuerung, die vom Obersten Gerichtshof als rechtswidrig eingestuft wurde, zu ersetzen.
Wichtige Eckpunkte der Reform
- Die Besteuerung basiert künftig auf der tatsächlichen Wertentwicklung von Vermögenswerten.
- Nicht realisierte Gewinne werden steuerlich erfasst.
- Die Reform soll ab dem 1. Januar 2028 in Kraft treten.
- Private Anlagevermögen wie Aktien, ETFs, Kryptowährungen und Edelmetalle sind betroffen.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Das bisherige System der „Box 3“-Besteuerung in den Niederlanden basierte auf fiktiven Renditen, die unabhängig von der tatsächlichen Marktentwicklung angesetzt wurden. Dies führte dazu, dass Sparer auch bei niedrigen oder negativen realen Erträgen Steuern auf angenommene Gewinne zahlen mussten. Mehrere Urteile des niederländischen Obersten Gerichtshofs erklärten dieses System für rechtswidrig, da es gegen Eigentumsrechte und Gleichbehandlungsgrundsätze verstoße. Die nun beschlossene Reform, das „Gesetz zur Besteuerung tatsächlicher Renditen“ (Wet werkelijk rendement box 3), soll diese Probleme beheben.
Betroffene Personen und Vermögenswerte
Die Reform richtet sich an Privatpersonen, die privates Anlagevermögen außerhalb eines Unternehmens halten. Dazu zählen klassische Kapitalanlagen wie Aktien, ETFs, Fonds, Anleihen, Bankguthaben, Edelmetalle sowie Kryptowährungen wie Bitcoin. Auch Zweitimmobilien oder vermietete Objekte können unter die Regelung fallen. Ausgenommen sind in der Regel selbstgenutzte Immobilien und Betriebsvermögen.
Freibeträge und die Mittelschicht
Während im Übergangssystem ein steuerfreier Vermögensanteil existierte, zielt die neue Reform stärker auf das Systemdesign ab. Konkrete Freigrenzen werden im finalen Gesetzestext festgelegt. Es ist jedoch klar, dass die Besteuerung von Wertzuwächsen jährlich relevant sein wird und somit auch die Mittelschicht mit signifikanten Investitionen, wie ETF-Sparplänen oder Kryptowährungsbeständen, betreffen kann.
Umgang mit Verlusten und das Liquiditätsproblem
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sowohl positive als auch negative Wertentwicklungen (Verluste) systematisch erfasst werden. Die genaue Umsetzung, insbesondere die Berücksichtigung von Verlusten über die Jahreslogik hinaus, ist noch Gegenstand politischer und administrativer Debatten. Ein zentrales Problem stellt die Besteuerung nicht realisierter Gewinne dar. Wenn die Steuer auf einem hohen Bewertungsstichtag basiert, aber der Wert bis zur Fälligkeit der Steuer sinkt, können Anleger gezwungen sein, Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen – selbst wenn sie keinen realisierten Gewinn erzielt haben. Dies ist besonders in volatilen Märkten wie bei Bitcoin problematisch.
Ausblick und Zustimmung im Senat
Die Zustimmung der „Tweede Kamer“ (Unterhaus) ist ein wichtiger Schritt, doch formell muss noch die „Eerste Kamer“ (Senat) zustimmen. Experten schätzen die Zustimmung des Senats als wahrscheinlich ein, da das alte System juristisch unter Druck stand und der Staat Planungssicherheit benötigt. Dennoch sind Änderungen und Nachbesserungen, insbesondere bei der Verlustlogik und der Umsetzbarkeit, möglich. Es wird erwartet, dass das Gesetz in ähnlicher Form ab 2028 in Kraft tritt.