Am 19. Dezember 2024 wurde Dr. Craig Steven Wright, auch bekannt als „Faketoshi“, vom High Court of Justice in London zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wird. Dies geschah aufgrund mehrfacher Missachtung des Gerichts, nachdem Wright gegen eine frühere gerichtliche Anordnung verstoßen hatte, indem er trotz eines Verbots neue Klagen einreichte. Zudem muss er innerhalb von zwei Wochen Verfahrenskosten in Höhe von 145.000 britischen Pfund (ca. 175.000 Euro) zahlen.
Wichtige Erkenntnisse
- Craig Wright wurde wegen Missachtung des Gerichts verurteilt.
- Er muss 145.000 Pfund Verfahrenskosten zahlen.
- Wright hat sich als Satoshi Nakamoto ausgegeben, was ihm zahlreiche Klagen einbrachte.
- Der Richter stellte fest, dass Wright nicht der Erfinder von Bitcoin ist.
Hintergrund des Falls
Der Fall wurde von der Crypto Open Patent Alliance (COPA) initiiert, nachdem Wright gegen eine gerichtliche Anordnung verstoßen hatte. Seit 2016 behauptet Wright, der Erfinder von Bitcoin zu sein, und hat zahlreiche Klagen gegen Unternehmen und Entwickler eingereicht, was zu erheblichen finanziellen und psychischen Belastungen für die Beteiligten führte.
Im März 2024 stellte Richter Mellor bereits fest, dass Wright nicht Satoshi Nakamoto ist und keine Verbindung zum Bitcoin-Whitepaper oder zur Bitcoin-Software hat. In seinem Urteil erklärte Mellor, dass Wright das Gericht wiederholt belogen habe, um seine falschen Ansprüche zu untermauern.
Gerichtliche Anordnungen und Verstöße
Trotz einer gerichtlichen Verfügung, die Wright untersagte, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, reichte er im Oktober 2024 eine neue Klage gegen BTC Core und SquareUp Europe Limited ein. Diese Klage wurde als ernsthafte Missachtung der gerichtlichen Anordnung gewertet, was zu seiner Verurteilung führte.
Wrights Abwesenheit und Reaktionen
Obwohl Wright in England lebt, nahm er nicht persönlich an der Verhandlung oder der Urteilsverkündung teil und war auch rechtlich nicht vertreten. Er war lediglich per Videoanruf aus Asien zugeschaltet, wobei sein genauer Aufenthaltsort unbekannt blieb. Richter Mellor wies darauf hin, dass Wright sich wahrscheinlich in einem asiatischen Land ohne Auslieferungsabkommen mit Großbritannien aufhält, was die Durchsetzung der Bewährungsstrafe erschwert.
Wright hatte zuvor die Reisekosten für seine Anwesenheit in Höhe von 240.000 Pfund gefordert, was von der Gegenseite abgelehnt wurde.
Ausblick
Craig Wright hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt, was darauf hindeutet, dass dieses Kapitel noch nicht abgeschlossen ist. Sollte er weiterhin gerichtliche Anordnungen missachten, könnte er in den nächsten zwei Jahren mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen. Es bleibt abzuwarten, ob Wright endlich aufgibt oder ob er weiterhin in den rechtlichen Streitigkeiten verharrt.