Ein aktuelles Gerichtsurteil in Deutschland hat weitreichende Folgen für den Umgang mit Kryptowährungen, indem es den unbefugten Transfer digitaler Assets nicht als Diebstahl einstuft. Parallel dazu lehnte das österreichische Finanzministerium ein Bitcoin-Geschenk ab, was Fragen zur offiziellen Anerkennung digitaler Vermögenswerte aufwirft und die Notwendigkeit einer Anpassung der Gesetzgebung unterstreicht.
Deutschland: Bitcoin-Diebstahl Legalisiert?
Ein schockierendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig vom 11. Juli 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Bitcoin-Community in Deutschland. Das Gericht entschied, dass der unbefugte Transfer von Kryptowährungen nicht als Diebstahl im Sinne des Strafgesetzbuches gilt. Die Begründung: Bitcoin und andere digitale Assets seien keine „Sachen“, sondern lediglich digitale Datenwerte und somit dem aktuellen deutschen Strafrecht nicht zugänglich.
Der Fall, der zu diesem Urteil führte, betraf einen IT-Administrator, der Zugang zur Seed-Phrase einer Wallet mit A-Coins im Wert von rund 2,5 Millionen Euro erlangte und diese heimlich auf eigene Adressen transferierte. Obwohl dies aus Sicht des Opfers ein klarer Diebstahl war, lehnte das Landgericht Göttingen einen Arrest über die Wallets des Täters ab, eine Entscheidung, die vom OLG Braunschweig bestätigt wurde.
- Kein Diebstahl: Kryptowährungen sind keine „Sachen“ gemäß § 242 StGB.
- Kein Betrug: Die Nutzung des privaten Schlüssels ist keine Täuschung.
- Kein Ausspähen von Daten: Fehlender Schutz des Datenbereichs.
- Keine Datenveränderung: Blockchain-Transaktionen sind technisch korrekt.
Dieses Urteil sendet ein gefährliches Signal an potenzielle Täter: Wer Bitcoin oder andere digitale Vermögenswerte stiehlt, muss in Deutschland kaum strafrechtliche Konsequenzen befürchten, sofern er sich technisch korrekt verhält. Die Verantwortung für den Schutz digitaler Vermögenswerte liegt somit allein beim Eigentümer.
Österreich: Finanzministerium Lehnt Bitcoin-Geschenk Ab
Parallel zu den Entwicklungen in Deutschland lehnte das österreichische Finanzministerium ein Bitcoin-Geschenk ab. Christian Friedl hatte dem Ministerium 0,00070021 BTC geschenkt, um eine Diskussion über den Umgang mit digitalen Vermögenswerten anzustoßen. Das Ministerium erklärte jedoch, dass es sich bei der Bitcoin-Spende nicht um eine Schenkung handle, da kein zweiseitiges Rechtsgeschäft vorliege. Das „Bitcoin-Geschenk“ werde nicht angenommen und daher retourniert.
Friedl vermutet, dass das Finanzministerium vermeiden möchte, Bitcoin als Vermögenswert offiziell zu verbuchen und nach den Grundsätzen des Bundeshaushaltsgesetzes zu verwalten. Diese Entscheidung unterstreicht die Zurückhaltung Österreichs, eine strategische Bitcoin-Reserve aufzubauen, wie es beispielsweise in den USA diskutiert wird.
Fazit
Beide Fälle verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, die Gesetzgebung an die Realität digitaler Vermögenswerte anzupassen. Während in Deutschland eine strafrechtliche Lücke Kriminellen Tür und Tor öffnet, zeigt die Ablehnung des Bitcoin-Geschenks in Österreich die Unsicherheit im offiziellen Umgang mit Kryptowährungen. Ohne schnelle Anpassungen droht ein Raum der faktischen Straflosigkeit und eine Untergrabung des Vertrauens in moderne Eigentumsrechte.
Quellen
- Österreich: Finanzministerium lehnt Bitcoin-Geschenk ab, Blocktrainer.
- Hat Deutschland den Bitcoin-Diebstahl legalisiert?, Blocktrainer.